Allgemeine Geschäftsbedingungen
Mit unserem Angebot offerieren wir dem Empfänger das bezeichnete Objekt und zugleich unsere Dienste als Makler. Ein Maklervertrag kommt zustande, wenn der Empfänger von diesem Angebot Gebrauch macht, z.B. wenn sich der Empfänger mit uns oder dem Eigentümer in Verbindung setzt. Die Angegebene Courtage ist nur zu zahlen, wenn ein Vertrag über das angebotene Objekt zustande kommt, selbst wenn wir beim Vertragsschluss nicht mitwirken. Der Empfänger ist damit einverstanden, dass wir auch uneingeschränkt für den anderen Vertragspartner tätig sind.
Bezüglich der Angaben sind wir auf die Auskünfte des jeweiligen Eigentümers angewiesen, so dass für die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Angaben keine Gewähr übernommen werden kann. Es ist Sache des Empfängers, alle Angaben zu überprüfen. Darüber hinaus kann auch für die Qualität des Objektes keine Gewähr übernommen werden.
Die Angebote sind nur für den Empfänger bestimmt und vertraulich zu behandeln. Deren Weitergabe ist nicht gestattet. Bei Weitergabe der Angebote an Dritte haftet der Empfänger sowohl für die Käufer Mieter- als auch für die Verkäufer Mietercourtage. Diese sind bei Abschluss eines Miet- bzw. Kaufbetrages, der sich aus der Weitergabe ergeben sollte, verdient und sofort zur Zahlung fällig.
Der Empfänger ist verpflichtet, sofort – spätestens binnen drei Tagen – schriftlich mitzuteilen, wenn ihm das Objekt bereits von anderer Seite angeboten wurde und zwar unter Benennung des Anbietenden. Unterbleibt diese Mitteilung innerhalb der vorgenannten Frist, so erkennt der Empfänger unseren Nachweis an. Auf den Nachweis muss Bezug genommen werden, sobald mit dem Verkäufer oder Vermieter Verhandlungen aufgenommen werden.
Durch unseren Nachweis oder die Vermittlung kommt ein Maklervertrag zustande. Damit ist die in den jeweiligen Angeboten aufgeführte Maklercourtage vom Empfänger zu zahlen, selbst wenn wir nicht am Vertragsabschluss mitgewirkt haben. Die Maklergebühr ist bei Vertragsabschluss verdient und sofort fällig.
Wir haften nicht für die Bonität der vermittelten Vertragsparteien. Der Zwischenverkauf des angebotenen Objektes bleibt vorbehalten.
Erfüllungsort und – sofern der Empfänger Vollkaufmann ist – Gerichtsstand: Rendsburg. Auf dieses Vertragsverhältnis ist deutsches Recht anzuwenden.
Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Auch mündliche Zusagen müssen zu ihrer Wirksamkeit schriftlich bestätigt werden.
Persönliche Daten behandeln wir selbstverständlich vertraulich!